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   FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08   

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https://dejure.org/2010,22894
FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08 (https://dejure.org/2010,22894)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2010 - 6 K 2168/08 (https://dejure.org/2010,22894)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2010 - 6 K 2168/08 (https://dejure.org/2010,22894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Festsetzungsfrist im Falle einer Antragsveranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beginn der Festsetzungsfrist im Falle einer Antragsveranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 15.01.2009 - VI R 23/08

    Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG n.F. betreffend

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
    Der Anspruch des Klägers auf Durchführung der streitbefangenen Veranlagungen ist von weiteren Voraussetzungen nicht abhängig (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Januar 2009 VI R 23/08, BFH/NV 2009, 755).

    Entsprechend hat der Bundesfinanzhof auch im Urteil vom 15. Januar 2009 ( VI R 23/08, BFH/NV 2009, 755) entschieden und die Revision des Finanzamtes zurückgewiesen.

    Die hier relevante Rechtsfrage wurde vom Bundesfinanzhof im Ergebnis im Urteil vom 15. Januar 2009 (BFH/NV 2009, 755) bereits entschieden.

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
    Ein dem Art. 3 Abs. 1 GG genügender Vergleich muss in einem Gesamtvergleich die steuererheblichen Unterschiede zwischen den Lohneinkünften und den übrigen Einkunftsarten analysieren und bewerten und dabei die typischerweise zusammentreffenden Vor- und Nachteile für die Belastung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beachten (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 1961 1 BvL 29/57, 20/60, BVerfGE 12, 151 und vom 14. Oktober 1970 1 BvR 307/68, BVerfGE 29, 221 ).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 46/05

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
    Insbesondere ist eine solche Rechtfertigung nicht im Interesse der Allgemeinheit an einer funktionsfähigen und möglichst sparsam arbeitenden Finanzverwaltung, wichtigen fiskalischen Erwägungen oder dem Gesichtspunkt einer verhältnismäßig kleinen Zahl betroffener Personen und eines nicht sehr intensiven Verstoßes gegen den Gleichheitssatz gegeben (Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 2006 VI R 46/05, BStBl II 2006, 820 ).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
    Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1983 1 BvL 28/79, BVerfGE 63, 119 , m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
    Ein dem Art. 3 Abs. 1 GG genügender Vergleich muss in einem Gesamtvergleich die steuererheblichen Unterschiede zwischen den Lohneinkünften und den übrigen Einkunftsarten analysieren und bewerten und dabei die typischerweise zusammentreffenden Vor- und Nachteile für die Belastung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beachten (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 1961 1 BvL 29/57, 20/60, BVerfGE 12, 151 und vom 14. Oktober 1970 1 BvR 307/68, BVerfGE 29, 221 ).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2008 - 12 K 4730/04

    Ablehnung der Veranlagung zur Einkommensteuer bei Versäumung der Abgabefrist;

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
    In diesem Verfahren hatte die Klägerin die Einkommensteuererklärungen für 1997 bis 2000 erst am 12. Dezember 2003 eingereicht und das Finanzgericht Düsseldorf gab der Klage auf Antragsveranlagung mit Urteil vom 24. April 2008 (Az.: 12 K 4730/04) für sämtliche Streitjahre statt.
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist bereichsspezifisch anzuwenden und verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239 und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268 ).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
    Anderenfalls würde man der rechtspolitischen Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers vorgreifen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, 183).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist bereichsspezifisch anzuwenden und verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239 und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
    Der Einkommensteuergesetzgeber hat die Steuerschuldner in den verschiedenen Einkunftsarten gleich zu behandeln; die Verpflichtung zur Belastungsgleichheit schließt aber nicht aus, dass das Erhebungsverfahren um der Allgemeinheit und Verlässlichkeit der Besteuerung willen je nach Einkunftsart entsprechend den typischen Lebensvorgängen - auch mit messbaren Unterschieden für Gruppen von Steuerpflichtigen - verschieden geregelt wird (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BFH, 12.11.2009 - VI R 1/09

    Fortgeltung der Antragsveranlagung ungeachtet der Antragsfrist

  • FG Köln, 03.12.2008 - 11 K 4917/07

    Berechnung der Festsetzungsfrist für Einkommenssteuererklärungen

  • BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 7/76

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Verlusten aus

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69

    Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im

  • FG Münster, 28.02.2011 - 11 K 3311/10

    Anlaufhemmung i.R.d. Antragsveranlagung nach dem 28.12.2007

    Der 6. Senat des Sächsischen Finanzgerichts (s. Urteil vom 23.03.2010 - 6 K 2168/08, veröffentlicht bei juris, Revision anhängig unter VI R 77/10) ist dagegen der Ansicht, dass die Anlaufhemmung auch für Antragsveranlagungen greife, zumal eine Ungleichbehandlung von Pflicht- und Antragsveranlagung nicht geboten sei und ein etwaiger Gleichheitsverstoß durch verfassungskonforme Auslegung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO behoben werden könne.
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